Dokumente
1. Beitrittserklärung
Hier könnt Ihr unsere Beitrittserklärung herunterladen und bei uns im Verein eintreten.
2. Vereinssatzung
Hier könnt ihr euch die Verreinssatzungen vom Faschingsverein und der Tanzsportabteilung herunterladen
3. Geschäftsordnung
Hier könnt ihr euch die Geschäftsordnung vom Faschingsvereinherunterladen
5. Pfandbeleg
Liebe Erziehungsberechtigte und Mitglieder,
leider kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, daß unsere Mitglieder nicht mit der
notwendigen Sorgfalt mit dem Eigentum der Faschingsgesellschaft umgegangen sind. Unsere
Aktiven investieren viel Zeit in die Gestaltung und Ausführung unserer Faschingsveranstaltungen.
Denn nur durch diese können und wollen wir die Kostüme und Requisiten finanzieren. Wir bitten
zu bedenken, daß es sich beispielsweise bei Gardekostümen keinesfalls um „Pfennigartikel“
handelt, sondern ein komplettes Kostüm unsere Vereinskasse mit rund 500,- Euro belastet.
Diese und andere Ausstattungen stellt der Verein seinen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Wir bitten weiter zu bedenken, welche anderen Vereine dies ebenfalls für seine Mitglieder
machen. Hinzu kommt, daß wir nach dem Ende der Session häufig unseren Kostümen und
Requisiten hinterherlaufen müssen, da diese von den Mitgliedern nicht abgegeben werden. Der
Geldbetrag, den wir von Euch einbehalten, soll weder für Reinigung, noch für Reparaturen
verwendet werden, soweit die Beschädigungen bzw. Verschmutzungen auf einen üblichen
Gebrauch schließen lassen. Für die Reinigung und etwaige Reparaturen kommt nach wie vor der
Verein auf. Der Pfandbetrag sollte vielmehr symbolisch gesehen werden, zumal davon
auszugehen ist, daß er vielleicht für eine Reinigung ausreichen könnte, keines falls jedoch für
eine aufwendige Reparatur. Er soll unsere Mitglieder daran erinnern, daß sie aktiv am
Erscheinungsbild unserer Faschingsgesellschaft, durch sorgfältige Behandlung unserer Kostüme
und Requisiten, mitarbeiten können. Sie können versichert sein, daß uns sehr viel mehr daran
liegt, daß wir unser Eigentum so zurückbekommen, wie wir es ausgegeben haben, als Ihr Geld
für Reinigung und Reparaturen verwenden zu müssen.
Um unseren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, wird der Betrag nicht
automatisch am Ende einer jeden Faschingssession zurück erstattet. Wenn das Mitglied
beabsichtigt in der kommenden Session wieder in einer Tanzgruppe zu tanzen, müßten wir somit
den Pfandbetrag zur neuen Session erneut einziehen. Genauso unsinnig wäre es, wenn wir den
Pfandbetrag bei einem Wechsel des Mitglieds von einer Tanzgruppe in eine andere Tanzgruppe
erst erstatten und dann wieder einziehen würden. Der Pfandbetrag wird also erst nach dem
endgültigen Ausscheiden des Mitglieds aus den Tanzgruppen ausgezahlt. Wir hoffen auf Ihr
Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
gez.
die Vorstandschaft
6. Verleihungsordnung
Liebe Erziehungsberechtigte, Aktive und Mitglieder,
Ergänzend zu § 18 der Vereinssatzung (Stand 07.01.2024) regelt diese Verleihungsordnung alle Ehrungen, die innerhalb der Faschingsgesellschaft vergeben werden. Sie tritt zum 07.01.2024 in Kraft. Des Weiteren beinhaltet sie die Verleihungsordnungen des Fastnacht-Verband Franken (FVF), des Bund Deutscher Karneval (BDK) und der Tanzsportverbände in Auszügen.