Dokumente

1. Beitrittserklärung

Hier könnt Ihr unsere Beitrittserklärung herunterladen und bei uns im Verein eintreten.


2. Vereinssatzung

Hier könnt ihr euch die Verreinssatzungen vom Faschingsverein und der Tanzsportabteilung herunterladen


3. Geschäftsordnung

Hier könnt ihr euch die Geschäftsordnung vom Faschingsvereinherunterladen


4. Unkostenerstattung 

Liebe Aktive und Mitglieder,


bereits in der Vergangenheit wurden den Tänzern, Akteuren und sonstigen Aktiven in der
Faschingsgesellschaft zumindest anteilig die Unkosten für Kostüme und ähnliches erstattet. Dies
wollen wir auch in Zukunft so handhaben. Um möglichst niemanden zu benachteiligen haben wir
ein Antragsformular aufgesetzt, das allen Aktiven zur Verfügung steht um ihre Ansprüche geltend
zu machen. Da jedoch die Mittel unserer Faschingsgesellschaft nur begrenzt sind und auch nicht
in jedem Jahr in derselben Höhe zur Verfügung stehen, werden wir die Erstattung für jedes Jahr
neu festlegen - die einzige Ausnahme bilden Kostüme.
Die Vorstandschaft hat einige Regularien beschlossen, nach denen die Erstattung bemessen
wird :
1. Es dürfen nur die Unkosten für die Sachausgaben selbst angegeben werden. Weitere
anfallende Unkosten, wie für die Beschaffung (Versand-, Fahrtkosten, etc.) sind nicht
erstattungsfähig.
2. Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar des laufenden Geschäftsjahres eingereicht
werden. Später eingereichte Anträge werden somit erst im darauffolgenden Geschäftsjahr
bearbeitet.
3. Es werden nur Beträge anerkannt, deren Kaufbelege diesem Antrag beiliegen.
4. Auf die Unkostenerstattung besteht kein Rechtsanspruch. Weiter behält sich die
Vorstandschaft vor ggf. Positionen ohne Angaben von Gründen zu kürzen oder zu streichen.
5. Bei Kostümen werden nur die tatsächlichen Unkosten, maximal jedoch 20,- Euro pro Person je
Gruppe/Abteilung erstattet.
6. Bei anderen Ausgaben entscheidet die Vorstandschaft im Einzelfall.
7. Gruppen, die in der Tanzsportabteilung angesiedelt sind, werden angehalten ihren Antrag
über den Leiter der Tanzsportabteilung einzureichen. Technische Gruppen sollen dies
gleichsam über den Technischen Leiter erledigen. Alle übrigen Mitglieder können den Antrag
direkt bei der Vorstandschaft einreichen.
gez.
die Vorstandschaft


5. Pfandbeleg

Liebe Erziehungsberechtigte und Mitglieder,


leider kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, daß unsere Mitglieder nicht mit der
notwendigen Sorgfalt mit dem Eigentum der Faschingsgesellschaft umgegangen sind. Unsere
Aktiven investieren viel Zeit in die Gestaltung und Ausführung unserer Faschingsveranstaltungen.
Denn nur durch diese können und wollen wir die Kostüme und Requisiten finanzieren. Wir bitten
zu bedenken, daß es sich beispielsweise bei Gardekostümen keinesfalls um „Pfennigartikel“
handelt, sondern ein komplettes Kostüm unsere Vereinskasse mit rund 500,- Euro belastet.
Diese und andere Ausstattungen stellt der Verein seinen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Wir bitten weiter zu bedenken, welche anderen Vereine dies ebenfalls für seine Mitglieder
machen. Hinzu kommt, daß wir nach dem Ende der Session häufig unseren Kostümen und
Requisiten hinterherlaufen müssen, da diese von den Mitgliedern nicht abgegeben werden. Der
Geldbetrag, den wir von Euch einbehalten, soll weder für Reinigung, noch für Reparaturen
verwendet werden, soweit die Beschädigungen bzw. Verschmutzungen auf einen üblichen
Gebrauch schließen lassen. Für die Reinigung und etwaige Reparaturen kommt nach wie vor der
Verein auf. Der Pfandbetrag sollte vielmehr symbolisch gesehen werden, zumal davon
auszugehen ist, daß er vielleicht für eine Reinigung ausreichen könnte, keines falls jedoch für
eine aufwendige Reparatur. Er soll unsere Mitglieder daran erinnern, daß sie aktiv am
Erscheinungsbild unserer Faschingsgesellschaft, durch sorgfältige Behandlung unserer Kostüme
und Requisiten, mitarbeiten können. Sie können versichert sein, daß uns sehr viel mehr daran
liegt, daß wir unser Eigentum so zurückbekommen, wie wir es ausgegeben haben, als Ihr Geld
für Reinigung und Reparaturen verwenden zu müssen.
Um unseren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, wird der Betrag nicht
automatisch am Ende einer jeden Faschingssession zurück erstattet. Wenn das Mitglied
beabsichtigt in der kommenden Session wieder in einer Tanzgruppe zu tanzen, müßten wir somit
den Pfandbetrag zur neuen Session erneut einziehen. Genauso unsinnig wäre es, wenn wir den
Pfandbetrag bei einem Wechsel des Mitglieds von einer Tanzgruppe in eine andere Tanzgruppe
erst erstatten und dann wieder einziehen würden. Der Pfandbetrag wird also erst nach dem
endgültigen Ausscheiden des Mitglieds aus den Tanzgruppen ausgezahlt. Wir hoffen auf Ihr
Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
gez.
die Vorstandschaft